Wien: Stadt der Menschenrechte – Fachliche Begleitung 2024/25

Über das Projekt

Forschungsgegenstand &- fahrplan

Die Stadt Wien bekannte sich 2014 mit der Verabschiedung der Deklaration „Wien – Stadt der Menschenrechte“ zu einer Politik auf Grundlage der Menschenrechte. In weiterer Folge wurde 2015 das Wiener Menschenrechtsbüro geschaffen. Dieses koordiniert seither das Querschnitt-Thema „Menschenrechte“ und macht das Engagement der Stadt nach außen sichtbar. Seit 2020 unterstützt das Menschenrechtsbüro auch die einzelnen Wiener Gemeindebezirke dabei, ihre Tätigkeiten in den Kontext der Menschenrechte zu stellen.

Das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) ist bereits seit dem Jahr 2013 in den Prozess involviert. Es unterstützt die Stadt Wien gemeinsam mit Stakeholder:innen aus Stadtverwaltung und Zivilgesellschaft  laufend bei der Erarbeitung und Konkretisierung einzelner Maßnahmen.

Im Jahr 2024 bzw. 2025 wird das zehnjährige Bestehen der Deklaration bzw. des Menschenrechtsbüros gefeiert. Das LBI-GMR wurde mit Start Juni 2024 mit der fachlichen Begleitung der Jubiläumsjahre beauftragt.

Schwerpunkte

Die fachliche Begleitung für die Jahre 2024 und 2025 umfasst u.a.:

  • Unterstützung bei der strategischen Entwicklung
  • Laufende Begleitung zu inhaltlichen Schwerpunkten und Erarbeitung von Vorschlägen zur weiteren Schwerpunktsetzung
  • Verfassen des Tätigkeitsberichts 2020-2023 sowie einer Jubiläumsausgabe 2024-2025
  • Unterstützung bei der Konzeptionierung der Jubiläumsveranstaltungen
  • Bereitstellung von Grundlagen zur Weiterführung des Projekts „Wiener Menschenrechtsbezirke“

Methodik

Die Expert:innen des LBI-GMR unterstützen das Menschenrechtsbüro der Stadt Wien bei der Ausarbeitung und Konkretisierung zahlreicher Maßnahmen.

Das LBI-GMR bekennt sich in der beratenden Tätigkeit ebenso wie in den Aktivitäten zur Umsetzungsbegleitung zu den Prinzipien des menschenrechtsbasierten Ansatzes, der unter anderen auf den Prinzipien der Nicht-Diskriminierung und der Partizipation beruht. Gleichzeitig soll der menschenrechtsbasierte Ansatz mit dem „FRA Framework for Human Rights Cities“ verknüpft und ein verstärktes Augenmerk auf die Umsetzung der Grundrechtecharta der Europäischen Union auf der Stadt- sowie der Bezirksebene gelegt werden.

Informationen zum vorangegangenen Projekt finden Sie hier.

Projektdaten

Kontakt

Katrin Wladasch

Programmlinienleiterin

+43 1 4277-27450 xngeva.jynqnfpu@tze.yot.np.ng