Haftung von Unternehmen für Menschenhandel und Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen
Über das Projekt
In den vergangen Jahren wurde immer mehr Fälle von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung bekannt. Das Wissen um Ausbeutung in verschiedenen Sektoren wie Landwirtschaft, Bauwirtschaft, Bekleidungsindustrie, Betreuung und Reinigung wächst. Allerdings müssen Betroffene von Menschenhandel, wie beispielsweise im Projekt COMP.ACT gezeigt, oft sehr hohe Hürden überwinden, um zu Entschädigung für die Ausbeutung zu gelangen. Zusätzlich ist es für Betroffene jedoch oft schwierig, Unternehmen für die Ausbeutung zur Verantwortung zu ziehen. In diesem Projekt wird die Haftung von Unternehmen für Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung analysiert. Derzeit bestehende rechtliche Möglichkeiten des Zugangs zu wirksamen Rechtsbehelfen für Personen, die ausgebeutet wurden, werden untersucht. Im Mittelpunkt dieser Studie stehen Personen, die von Unternehmen ausgebeutet wurden, und deren Möglichkeiten im Zivil- und Strafrechtsweg, zu entsprechender Entschädigung von diesen Unternehmen zu gelangen.
/rechenschaftspflichten-des-privatsektors-fuer-menschenhandel-zugang-zum-recht-fuer-betroffene-menschenhandel
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Weitere Informationen zu Präsentationen im Rahmen des Projekts finden Sie hier:
Karin Lukas präsentiert Ergebnisse bei Konferenz in Utrecht im September 2016
Projektdaten
Land: Österreich
Beteiligte Personen: Katharina Häusler, Karin Lukas, Barbara Linder, Martin Neubauer, Julia Planitzer
Kontakt: Karin Lukas
Projektstart: 05/2015
Projektende: 04/2017
Projekt abgeschlossen: Ja
Gefördert von: Österreichische Nationalbank – Jubiläumsfonds
Programmlinie LBI-GMR: Menschenwürde und öffentliche Sicherheit