Beitrag zu Komponente 4 des Projekts EU-Unterstützung für Rechtsstaatlichkeit in Nordmazedonien

Über das Projekt

Dieser Artikel bezieht sich auf ein Projekt, das im November 2022 frühzeitig beendet und in weiterer Folge neu vergeben wurde. Das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte wurde mit der Koordination und Durchführung des neuen Projekts „EU-Unterstützung für Rechtsstaatlichkeit in Nordmazedonien“ beauftragt, das im Mai 2023 neu gestartet wurde.

Projektgegenstand &- fahrplan

Nach der politischen Krise im Jahr 2017, der darauffolgenden neuen Regierungsbildung und damit einhergehenden Stabilisierung und strukturellen Entwicklung des Landes, hat der Rat der EU für Allgemeine Angelegenheiten beschlossen, die Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien im März 2020 zu eröffnen. Um bestehende Gesetze und die künftige Gesetzgebung an EU-Standards anzugleichen, wurden neue Prioritäten gesetzt. Insbesondere im Justizsystem, der öffentlichen Verwaltung und in menschenrechtlichen Institutionen wurden Reformen anvisiert.

Das fünfjährige Projekt startete 2021 und zielt darauf ab, Nordmazedonien auf seinem Weg in die EU zu unterstützen. Es baut auf dem überarbeiteten Konzept „Enhancing the accession process – A credible EU perspective for the Western Balkans“ auf, das durch die Mitteilung der Kommission im Februar 2020 bewilligt wurde. Das Projekt umfasst den Justizsektor, die Strafverfolgung, die Korruptionsbekämpfung und den Schutz der Menschenrechte.

Schwerpunkte

Das Projekt unterteilt sich in vier spezifische Komponenten, die miteinander verknüpft sind und eine Vielzahl an Aktivitäten umfassen:

  1. Verbesserung der Kapazitäten von Institutionen der Justiz, um die Transparenz und Verantwortung der Justiz zu gewährleisten
  2. Kapazitätsaufbau von effektiven Anwendungen moderner Ermittlungstechniken bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität
  3. Förderung der Prävention und Bekämpfung von Korruption
  4. Stärkung des Schutzes der Grundrechte

Der Beitrag des Ludwig Boltzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) konzentriert sich auf die vierte Komponente. Mag. Dieter Schindlauer, Associated Expert des Instituts, steuert als Komponentenleiter vor Ort in Skopje die Umsetzung. Die Komponente behandelt Themen wie die Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt und Diskriminierung, die Stärkung der Kinderrechte und des Kinderschutzsystems sowie die Sensibilisierung für die Bedeutung und Rolle von Menschenrechtsgremien und -institutionen. Das Projekt zielt auch darauf ab, die Achtung der Menschenrechte im Justiz- und Innenministerium sowie im Bewährungssystem zu stärken und die Verbesserung von Alternativen zur Haft zu fördern.

Methodik

Der Justizsektor in Nordmazedonien wird im Zuge des Projekts in Form von Beratung, Monitoring und Managementunterstützung bei der Weiterentwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologien unterstützt. Außerdem werden die spezifischen Herausforderungen bei der Gewährleistung des Zugangs zur Justiz für Bürger:innen analysiert und bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität geholfen. Ebenso spielt die strategische Unterstützung der staatlichen Kommission für Korruptionsprävention (SCPC) eine Rolle. Zusätzlich werden auch die Kapazitäten innerhalb der wichtigsten Menschenrechtsinstitutionen gefördert.

Im November 2022 wurde das Projekt frühzeitig beendet und in weiterer Folge neu vergeben. Das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte wurde mit der Koordination und Durchführung des neuen Projekts „EU-Unterstützung für Rechtsstaatlichkeit in Nordmazedonien“ beauftragt.

Projektdaten

Kontakt

Agnes Taibl

Programmlinienleiterin

+43 1 4277-27461 ntarf.gnvoy@tze.yot.np.ng