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09 Mai 2022 von lbigmr

Europatag: 9. Mai 2022

Mit dem Europatag am 9. Mai wird der 72. Jahrestag der Schuman-Erklärung gefeiert, mit welcher der damalige französische Außenminister Robert Schuman seine Idee von einer Zusammenarbeit vorstellte, die das Fundament der heutigen Europäischen Union bildet. Die Europäische Kommission hat diesen Tag gewählt, um den Frieden und die Einheit in Europa zu feiern und die europäische Integration sowie eine gemeinsame europäische Identität zu fördern. In Übereinstimmung mit diesem Ziel unterstützt und begleitet das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte den Prozess der europäischen Integration und der Annäherung an die Werte und das Rechtssystem der EU durch die Umsetzung von Projekten wie dem EU-Grant EU Support for Rule of Law in Nordmazedonien.

Ziel des Projekts ist die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Nordmazedonien und die Verbesserung des Schutzes der Grundrechte. Um dies zu erreichen, arbeitet ein Team von Expert*innen gemeinsam an einer Vielzahl von Themen im Zusammenhang mit Menschenrechten und alternativen Maßnahmen wie etwa Kommunikation und Bewusstseinsbildung, geschlechtsspezifische Diskriminierung, Kinderrechte, Monitoring und Evaluierung sowie Aufgaben der Ombudseinrichtung. Während nationale und internationale mittelfristige Expert*innen die Durchführung der Projektaktivitäten auf täglicher Basis vorantreiben und die Begünstigten des Projekts kontinuierlich unterstützen, arbeiten sie bei spezifischen Aufgaben und Aktivitäten oft mit internationalen Kurzzeitexpert*innen zusammen. In den letzten Monaten hat das Projekt etwa einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Bewährungshilfe in Nordmazedonien geleistet und die Kommission für die Prävention und den Schutz vor Diskriminierung mit Aktivitäten zum Aufbau von mandatsbezogenen Kapazitäten unterstützt.

Im Oktober und November 2021 führten die LBI-GMR-Expertinnen Mag.a Nora Katona und Mag.a Giuliana Monina eine rechtliche Analyse zum Thema Bewährungshilfe durch, um das Justizministerium, insbesondere die Direktion für den Strafvollzug, bei der laufenden Neukodifizierung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung zu unterstützen. Bestehende Gesetze wurden mit besonderem Augenmerk auf mögliche Lücken und Bedürfnisse, aber auch auf die Angleichung der bestehenden Rechtsgrundlagen bewertet und Empfehlungen für Gesetzesänderungen erarbeitet. Darüber hinaus wurden vier Diskussionsrunden in Skopje, Tetovo, Shtip und Bitola organisiert und durchgeführt. An diesen Gesprächen nahmen über 150 Vertreter*innen des Justizministeriums, der Direktion für den Strafvollzug, Richter*innen, Staatsanwält*innen, Bewährungshelfer*innen, Vertreter*innen von Zentren für Sozialarbeit, des Innenministeriums, von Strafvollzugsanstalten und von Nichtregierungsorganisationen teil. Gemeinsam mit den Expertinnen des LBI-GMR untersuchten sie den aktuellen Stand des Bewährungssystems und der Anwendung alternativer Maßnahmen und identifizierten aktuelle Hindernisse, Herausforderungen und vielversprechende Praktiken, die für den Reformprozess in Nordmazedonien relevant sind.

Im April 2022 begannen vier Expert*innen für Bewährungshilfe aus Kroatien unter der Leitung der kroatischen Generaldirektorin für Strafvollzug und Bewährungshilfe, Jana Špero, mit der Ermittlung des Bedarfs an Fortbildungsmaßnahmen, um den Aufbau der Kapazitäten zu Bewährungshilfe in Nordmazedonien weiter zu unterstützen. Die Expert*innen werden ihre Arbeit in den kommenden Monaten fortsetzen und einen Jahresplan für den Kapazitätenaufbau sowie einen Lehrplan für die interne Ausbildung von Bewährungshelfer*innen erstellen.

Ebenfalls im April 2022 wurde der mandatsbezogene Aufbau von Kapazitäten für die Kommission zur Prävention und zum Schutz vor Diskriminierung fortgesetzt. Zwei Vertreterinnen der österreichischen Gleichbehandlungsanwaltschaft, Mag.a Sandra Konstatzky und Mag.a Flora Alvarado-Dupuy, entwickelten und leiteten einen zweitägigen partizipativen und interaktiven Workshop zum Umgang mit beruflichen Risiken bei der Arbeit als Gleichbehandlungsstelle. Der Workshop folgte einem Peer-to-Peer-Ansatz und resultierte in einem Bericht mit Ergebnissen und Bewältigungstechniken zur weiteren Verwendung.

Durch die fortlaufende Arbeit in Skopje und gezielte Einsätze von Kurzzeitexpert*innen ist das Projekt auf einem guten Weg, die vorgesehenen Ergebnisse zu erreichen und einen wertvollen Beitrag zur Förderung und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte in Nordmazedonien zu leisten. Weitere Informationen zur Projektdurchführung finden Sie auf der Projektwebsite https://www.rol.mk/ und auf dem Facebook-Account des Projekts unter https://www.facebook.com/rolmk.