21 Dez 2022 von lbigmr

Klimamobilität nach Europa: Klimawandel und Umweltkatastrophen im österreichischen Asylverfahren

Im Dezember 2022 erschien ein von Monika Mayrhofer und Margit Ammer verfasster Artikel zur Rolle von Klimawandel und Umweltkatastrophen im österreichischen Asylsystem im Journal „Frontiers: Climate Mobility“.

Die Vertreibung durch Umweltkatastrophen wie Dürren, Stürme oder Überflutungen stellt eine zunehmende Herausforderung im Kontext des Klimawandels dar. Es existieren jedoch nur wenige Forschungsarbeiten, die sich mit dem Zusammenhang zwischen Umweltkatastrophen und der Flucht nach Europa beschäftigen. Welchen rechtlichen Status haben Menschen, die u.a. aufgrund (klimabezogener) Umweltfaktoren in Richtung Europa migrieren müssen? Wie gehen europäische Asylbehörden vor, wenn Umweltkatastrophen als Faktor für die Flucht vorgebracht werden? Konsens herrscht jedenfalls darüber, dass im internationalen Recht eine Lücke hinsichtlich des Schutzes von Menschen existiert, die unter diesen Umständen ihr Herkunftsland verlassen müssen  bzw. nicht in dieses zurückkehren können.

Vor diesem Hintergrund liefert Monika Mayrhofers und Margit Ammers Artikel „Klimawandel und Umweltkatastrophen im österreichischen Asylsystem“ Erkenntnisse aus einer europäischen Fallstudie, die sich mit der Rolle von Katastrophen wie Dürren oder Überschwemmungen in Asylverfahren in Österreich beschäftigt. Der Artikel unserer beiden Kolleginnen (Programmlinie „Asyl und Migration“ am Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte) ist im Dezember 2022 im Journal „Frontiers: Climate Mobility“ erschienen. Auf der Grundlage einer qualitativen Inhaltsanalyse von 646 Asylentscheidungen des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) wird gezeigt, dass Umweltkatastrophen in österreichischen Asylverfahren bereits berücksichtigt werden: Auswirkungen von Katastrophen werden von Antragsteller:innen als Grund dafür vorgebracht, das Herkunftsland verlassen zu haben oder nicht zurückkehren zu wollen bzw. zu können. Sie werden auch zunehmend in der rechtlichen Beurteilung von Entscheidungen des BVwG diskutiert. Die Analyse zeigt, dass Auswirkungen von Katastrophen vor allem bei Entscheidungen zu Antragsteller:innen aus Somalia eine wichtige Rolle spielen und hierbei insbesondere hinsichtlich der Beurteilung des Non-Refoulement-Prinzips nach Artikel 3 EMRK und des subsidiären Schutzes. Dies kann als Antwort auf die Schutzlücke gesehen werden – auch wenn sie nicht unbedingt konsistent angewandt wird.

Der Artikel wurde im Rahmen des Projekts „ClimMobil: Mobilität im Kontext des Klimawandels – Rechtliche und politische Dimensionen und Maßnahmen in der Europäischen Union mit Schwerpunkt auf Österreich und Schweden“ verfasst, das vom österreichischen Klima- und Energiefonds  gefördert wurde. Das Projekt wurde zwischen Oktober 2019 und Mai 2022 vom LBI-GMR (Österreich) und dem Raoul Wallenberg Institute of Human Rights and Humanitarian Law (Schweden) durchgeführt.

a. ©Unsplash_YodaAdaman