Vermeidung von unmenschlicher Behandlung im Kontext von strafrechtlicher Zusammenarbeit in der EU und die Rolle von NPMs

Über das Projekt

Die justizielle Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten innerhalb der Europäischen Union (EU) basiert auf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen.  Der Europäische Haftbefehl und die  gemeinsamen Regeln zum Freiheitsentzug, welche drei gemeinsame Rahmenbeschlüsse zur gegenseitigen Anerkennung beinhalten,  sind zum Zwecke justizieller Zusammenarbeit in Strafsachen in der EU entworfen worden. Diese Instrumente ermöglichen Haftstrafen, Bewährungsmaßnahmen oder Alternativen zur Untersuchungshaft bzw. Haftstrafen, die allesamt in einem anderen EU-Mitgliedsstaat als jenem, in welchem die Person verurteilt wurde oder die Untersuchungshaft erwartet, durchgeführt werden können.

Die Umsetzung dieser Rechtsinstrumente basiert auf dem Prinzip des gegenseitigen Vertrauens, welches impliziert, dass Haftbedingungen und Verfahrensgarantien für Beschuldigte in allen Mitgliedsstaaten der EU äquivalent und im Einklang mit internationalen Standards sind. Allerdings ist nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bekannt, dass in der Realität oftmals große Diskrepanzen hinsichtlich der Haftbedingungen und deren Vereinbarkeit mit internationalen Standards bestehen.

In Bezug auf die Haftbedingungen hob die Europäische Kommission in der Vergangenheit hervor, dass “überfüllte Haftanstalten und Vorbringen über eine schlechte Behandlung von Inhaftierten das für die justizielle Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union notwendige Vertrauen beeinträchtigen können.“ In Bezug auf einige dieser Herausforderungen könnten Nationalen Präventionsmechanismen (National Preventive Mechanisms, NPMs) eine wichtige Rolle spielen: aktuell führen NPMs in 24 EU Mitgliedsstaaten Kontrollbesuche in allen Orten des Freiheitsentzugs durch  und verfügen demnach über beträchtliche Expertise bezüglich der Behandlung von Inhaftierten sowie den Haftbedingungen in ihren Ländern. Gleichzeitig zeigt eine kürzlich geführte Studie des Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR), dass es kaum Formen von Austausch zwischen Richter_innen und den NPMs auf nationaler, geschweige denn europäischer Ebene gibt.

Das LBI-GMR zielt daher gemeinsam mit der Europäischen Rechtsakademie (ERA) in Trier durch dieses Projekt darauf ab, das Bewusstsein in der Justiz über NPMs zu erhöhen sowie die Bedeutung von NPMs in der  grundrechtskonformen Umsetzung des Europäischen Haftbefehls und der gemeinsamen Regeln zum Freiheitsentzug zu stärken.

Für die Dauer des Projektes wurde ein Beratungsgremium gegründet, welches hochrangige Experten aus den Bereichen EU-Recht, Justiz und NPMs umfasst.

Am 21. und 22. April fand in Trier der erste Konsultations-Workshop für EU-Richter statt. Mehr Informationen finden Sie hier.

Am 6. und 7. Juni wurde in Wien ein zweiter Konsultations-Workshop für NPMs organisiert. Mehr Informationen finden Sie hier.

Letztendlich wurde am 16. und 17. November in Wien eine Abschlusskonferenz abgehalten, an der NPMs der EU und Richter_innen aus EU Mitgliedsstaaten sowie Expert_innen für Folterprävention aus Zivilgesellschaft und von internationalen Organisationen teilnahmen. Für weitere Informationen, klicken Sie bitte hier.

Die Studie über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, die Rolle der NPMs in der grundrechtskonformen Umsetzung des EU-Rechts in strafrechtlichen Angelegenheiten wurde im März 2017 veröffentlicht. Sie stützt sich auf die Forschungsarbeit und die drei Veranstaltungen, die im Rahmen des Projektes organisiert wurden. Die Studie steht im Downloadbereich zur Verfügung.

Weitere Information zum Projektabschluss finden Sie hier.

Ein besonderer Dank für die Unterstützung bei diesem Projekt geht an die Europäische Kommission und an die Straniak – Stiftung.

Projektdaten

Land: Österreich
Beteiligte Personen: Tiphanie Crittin, Moritz Birk, Gerrit Zach
Kontakt: Giuliana Monina
Trägerorganisation: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR)
Partnerorganisationen: Europäische Rechtsakademie (ERA)
Projektstart: 10/2015
Projektende: 03/2017
Projekt abgeschlossen: Ja
Gefördert von: European Commission, Directorate General Justice
Programmlinie LBI-GMR: Menschenwürde und öffentliche Sicherheit

Disclaimer

  • This project is implemented with the financial support of the Justice Programme of the European Union. The contents of this website are the sole responsibility of the Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) and its project partners and can in no way be taken to reflect the views of the European Commission.