EU-Workshop „Rechte im Polizeigewahrsam: von bewährten Praktiken zum Wandel“
Im Zentrum des Workshops stand die Frage, wie zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem Strafrechtsbereich globale Reformen hin zu einer gerechteren Behandlung von Beschuldigten vorantreiben können.
Am Di., 18. Oktober 2022, fand in Brüssel ein EU-Workshop mit dem Titel „Rechte im Polizeigewahrsam: von bewährten Praktiken zum Wandel“ statt. Dieser beschäftigte sich mit der Frage, wie zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem Strafrechtsbereich globale Reformen vorantreiben können, um so zu einer gerechteren Behandlung von Beschuldigten beizutragen. Die Veranstaltung wurde von unserem Partner Fair Trials Europe im Rahmen des Projekts „Vom Gesetz zur Praxis: Stärkung der Beschuldigtenrechte im polizeilichen Ermittlungsverfahren“ organisiert. Dieses wird unter der Leitung des Ludwig Boltzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) in Zusammenarbeit mit Organisationen aus Spanien, Rumänien, Irland und Belgien umgesetzt.
Um sinnvolle Reformen durchführen zu können, müssen die Perspektiven der Betroffenen (Verdächtige und Beschuldigte) besser verstanden werden. Der Workshop bot die Gelegenheit, von Erfahrungen zivilgesellschaftlicher Vertreter:innen aus dem Strafrechtsbereich und anderen Fachgebieten zu lernen. Zudem nahmen Wissenschaftler:innen teil, die die Bedürfnisse der am stärksten von der Polizeiarbeit und vom Strafrecht betroffenen Personen erforschen, einschließlich Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Dazu zählen unter anderem:
- Menschen mit kommunikativen oder kognitiven Schwierigkeiten (Personen mit psychischen Gesundheitsproblemen, Personen mit geistiger Behinderung)
- Menschen, die unter Armut leiden
- Menschen mit Suchterkrankungen
- Menschen mit Migrationshintergrund
Während der Diskussion in den Arbeitsgruppen eruierten die Vertreter:innen der zivilgesellschaftlichen Organisationen, wie solche Veränderungen erreicht werden können.
Mit der Durchführung des EU-Workshops ging der Konsultationszyklus des Projekts zu Ende. In dessen Rahmen fanden im Laufe des Jahres 2022 eine Reihe von nationalen Diskussionsrunden und regionalen Konsultationen mit verschiedenen Interessenvertreter:innen (Jurist:innen, Akademiker:innen, Polizeibeamt:innen, Staatsanwält:innen, etc.) statt. Ziel der Konsultationen war es, bewährte Praktiken im Bereich der Beschuldigtenrechte im frühsten Stadium des Strafverfahrens zu identifizieren und entsprechende Umsetzungsvorschläge für die Praxis zu erarbeiten.
Das Projektkonsortium wertet derzeit die Konsultationsergebnisse aus, deren Erkenntnisse in vier thematische Factsheets zu den Themenbereichen Verfahrenshilfe, Recht auf Rechtsbeistand, Recht auf Information und audiovisuelle Aufnahmen, sowie einen Erfahrungsbericht fließen. Diese sollen Anfang 2023 veröffentlicht werden.