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23 Jan 2023 von lbigmr

Karin Lukas fordert den Verfassungsrang für Soziale Rechte

Alle EU-Länder haben Soziale Rechte in ihrer Verfassung verankert, mit einer Ausnahme – Österreich. Das kritisiert Programmlinienleiterin Karin Lukas vom Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte in einem Interview mit der APA (Austria Presse Agentur).

Unsere Kollegin Karin Lukas, Leiterin der Programmlinien „Soziale Gerechtigkeit für benachteiligte Personen“ und „Wirtschaft und Entwicklungszusammenarbeit“ am Ludwig-Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR), kritisiert im APA- Interview, dass die Politik das Recht auf Wohnen, Arbeit und Gesundheit zwar umsetzen kann, nicht aber dazu verpflichtet ist.

Es braucht mehr Menschenwürde in unserer Verfassung“ meint Lukas in Bezug darauf, dass der Sozialstaat in Österreich dementsprechend verfassungsrechtlich nicht abgesichert ist. Die Sozialen Recht sollen dabei helfen, zu verhindern, dass beispielsweise Kinder, alte Menschen, Menschen mit Behinderung, Menschen mit wenig Geld oder Angehörige ethnischer Gruppen strukturell benachteiligt werden.

Österreich ist als relativ reiches Land bei der Gewährung Sozialer Rechte auf keinem schlechten Weg, dennoch ist es nicht mehr zeitgemäß, dass die Sozialen Rechte nicht in der Verfassung festgeschrieben sind. Denn somit liegen diese außerhalb der Kontrolle des Verfassungsgerichtshofes. Laut Karin Lukas würde eine Garantie der Sozialen Rechte gerade in Krisenzeiten verhindern, dass benachteiligte Menschen noch stärker betroffen wären und hätte spürbare Auswirkungen auf die Höhe von Sozialleistungen. Im Gesundheitsbereich würde eine  verfassungsrechtliche Verankerung eine Behandlungsgarantie bedeuten, inklusive dem Zugang zu Psychotherapie. Zwar würden solche Maßnahmen einiges kosten, aber das Nichtstun kostet auch, daher würden diese Maßnahmen viel Geld und auch Leid sparen.

Karin Lukas fordert weiters alle 98 Bestimmungen der Europäischen Sozialcharta zu ratifizieren. Da in Österreich bislang nur 76 Bestimmungen übernommen wurden, fehlen die Bereiche sozialer Schutz, Schutz vor Armut und Ausgrenzung oder das Recht auf Wohnen. Ebenfalls soll der Kollektivbeschwerdemechanismus aus einem fakultativen Zusatzprotokoll übernommen werden, sodass Sozialpartner:innen und NGOs konkrete Fälle und Missstände direkt an das zuständige Kontrollorgan, das European Committee of Social Rights (ECSR), melden können. Gesamt gesehen gibt es in Bezug auf die Absicherung Sozialer Rechte in Europa noch viel zu tun.

a. ©LBI-GMR