Soziale Gerechtigkeit für benachteiligte Personen
Über die Programmlinie
Diese Programmlinie wird nun gemeinsam mit „Wirtschaft und Entwicklungszusammenarbeit“ in der neuen Programmlinie „Nachhaltigkeit, Entwicklung, Wirtschaft und Soziales“ weitergeführt.
Benachteiligte Personengruppen haben aufgrund struktureller Barrieren und sozialer Ausgrenzungsmechanismen oft nur begrenzten Zugang zu ihren (sozialen) Rechten. Zu diesen Gruppen zählen u.a.:
- Frauen
- ethnische Minderheiten
- Menschen mit Behinderungen
- Flüchtlinge
- Migrant:innen
Sich überschneidende soziale Identitäten (Geschlecht, Behinderung, Nationalität, Sprache, Alter usw.) können auch zu mehrfachen Diskriminierungserfahrungen führen. Unser intersektionaler Forschungsansatz trägt diesen Überlappungen Rechnung.
Mit ihrer Forschungstätigkeit deckt unsere Programmlinie die Ursachen sozialer Ungleichheiten auf und generiert evidenzbasierte Daten für politische Entscheidungsträger:innen.
Schwerpunkte
Obwohl soziale Rechte eine tragende Säule von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind, werden sie nach wie vor häufig als „zweitrangige Rechte“ angesehen. Es mangelt an ihrer gerichtlichen Durchsetzbarkeit.
Die Forschungsarbeit unserer Programmlinie trägt zur Entmystifizierung der sozialen Rechte bei. Dabei können wir auf langjährigen Erfahrungen insbesondere in der Umsetzung der Europäischen Sozialcharta (ESC) aufbauen. Letztere wurde als wichtigster Menschenrechtsvertrag für soziale Rechte in Europa von 43 europäischen Ländern ratifiziert.
Seit vielen Jahren konzentrieren wir uns besonders auf die Rechte von Frauen und Menschen mit Behinderungen. Unser besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Gewaltprävention und Zugang zu Unterstützungsstrukturen.
Wissenschaftlicher Zugang
Unsere Programmlinie arbeitet daran, strukturelle Rahmenbedingungen aufzudecken, die die Grundlage für Gewalt, Diskriminierung und Ausgrenzung bilden. Gleichzeitig verfolgen wir einen partizipativen Ansatz, um die Rechte derjenigen zu stärken, die ihre Stimme kaum erheben können. Wir tragen zur Umsetzung der sozialen Rechte in Europa bei – u.a. durch die Prüfung von Staatenberichten und Beschwerden von Gewerkschaften, Arbeitgeber:innenverbänden und NGOs im Europäischen Ausschuss für soziale Rechte, dem Überwachungsorgan der ESC.
Um Einblicke in die Lebensbedingungen von Personen zu erhalten, die Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt sind, wenden wir partizipative qualitative Forschungsmethoden wie Fokusgruppendiskussionen und Interviews an.
Neben unserer Forschungsarbeit bieten wir auch praktische Instrumente, wie zum Beispiel Schulungen zum Thema soziale Gerechtigkeit, an.
Ziele und Erfolge
Mehrere Studien im Bereich der Rechte von Menschen mit Behinderungen bestätigten (auf nationaler und EU-Ebene), dass diese im Vergleich zu Menschen ohne Behinderungen einem höheren Risiko ausgesetzt sind, Gewalt und Missbrauch erleben.
Mit ihren Forschungs- und Anwendungsprojekten stößt unsere Programmlinie wichtige gesellschaftliche Entwicklungen hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit an.