Asyl und Migration

Über die Programmlinie

Während und nach dem Zweiten Weltkrieg waren zahllose Vertriebene von einer humanitären Katastrophe und Rechtelosigkeit betroffen. Als Reaktion darauf einigte sich die internationale Gemeinschaft, einen stärkeren rechtlichen Rahmen zum Schutz von Flüchtlingen zu schaffen: die Genfer Flüchtlingskonvention. Diese Vereinbarung aus dem Jahr 1951 sollte fortan denjenigen, die den Schutz ihres Herkunftsstaates verlieren, anderswo einen sicheren Rechtsstatus verschaffen. Die Rechte von Flüchtlingen und anderen Migrant:innen wurden seither weiter gestärkt und gefestigt – in Europa nicht zuletzt durch die Europäische Menschenrechtskonvention.

Immer öfter suchen Staaten jedoch nach Wegen, sich ihrer rechtlichen Verantwortung gegenüber jenen zu entziehen, die Asyl suchen. Die Antwort der Europäischen Union und einiger ihrer Mitgliedstaaten auf die Vertreibung von Millionen Menschen im Zuge der russischen Invasion in der Ukraine zeigt gleichzeitig jedoch auf, dass neue Zugänge möglich sind.

Des Weiteren ist zu beobachten, dass die Rechtsposition von Flüchtlingen zunehmend in Frage gestellt und stattdessen der humanitäre Charakter des Flüchtlingsschutzes überbetont wird. In diesem Zusammenhang ist auch eine verstärkte Verwendung des Konzepts der „Vulnerabilität“ zu erkennen.

Eine wachsende Rolle im Zusammenhang mit der Mobilität von Menschen spielen Umweltveränderungen – insbesondere jene im Zuge des Klimawandels. Im Hinblick auf grenzüberschreitende Migration existiert bislang jedoch kein internationales Rechtsinstrument, das den rechtlichen Status von Menschen im Destinationsstaat regelt.

Schwerpunkte

Die Forschung unserer Programmlinie beschäftigt sich damit, die menschen- und flüchtlingsrechtlichen Implikationen dieser Entwicklungen herauszuarbeiten.

Der Fokus liegt dabei auf folgenden Fragestellungen:

  • Wie wirkt sich der Versuch von Staaten, durch die Auslagerung von Migrationskontrolle Zugang zu Asyl zu verhindern, auf die Rechtelosigkeit von Flüchtlingen aus?
  • Wo liegen die strukturellen Defizite im internationalen Flüchtlingsrecht und wie kann dieses weiterentwickelt werden?
  • Wie kann auf europäischer und internationaler Ebene die Schutzlücke für jene geschlossen werden, die aufgrund der Auswirkungen von Umweltkatastrophen und Klimawandel nicht mehr in ihr Herkunftsland zurückkehren können?
  • Inwiefern bestehen Zusammenhänge zwischen Katastrophen, Ungleichheiten sowie Mobilität und welche Rolle spielen Umweltaspekte in Asylentscheidungen auf nationaler Ebene?

Wissenschaftlicher Zugang

Wir sind davon überzeugt, dass Grundlagenforschung sowie rechtsdogmatische Arbeit mit Praxisempfehlungen einhergehen sollte. Demgemäß mündet unsere Arbeit in Vorschlägen zur Weiterentwicklung von rechtlichen Rahmenbedingungen sowie in Empfehlungen für politische und zivilgesellschaftliche Entscheidungsträger:innen.

Ziele und Erfolge

Die Programmlinie stößt wichtige Entwicklungen hin zu einer Weiterentwicklung des Rechts sowie einer menschenrechtsbasierten Asyl- und Migrationspolitik an. Die Ergebnisse unserer wissenschaftlichen Tätigkeit präsentieren wir regelmäßig auf (inter-) nationalen Forschungskonferenzen und publizieren sie in renommierten Fachpublikationen. Mit unserer unabhängigen Forschungsarbeit sorgen wir in öffentlichen Debatten sowie im Austausch mit diversen Akteur:innen zudem für faktenbasierte Entscheidungsgrundlagen.