14 Sep 2022 von lbigmr

Vierte regionale Konsultation „Audiovisuelle Aufnahmen während der Vernehmung von Beschuldigten“

In Dublin tauschten sich im Juli 2022 Expert:innen zum Thema „Audiovisuelle Aufnahmen während der Vernehmung von Beschuldigten“ aus.

Am Di., 19., und  Mi., 20. Juli 2022, fand in Dublin im Rahmen der EU-weiten Konsultationsreihe des Projekts „Vom Gesetz zur Praxis: Stärkung der Verfahrensrechte im polizeilichen Ermittlungsverfahren“ die vierte und finale regionale Konsultation statt. Diese widmete sich dem Thema „audiovisuelle Aufnahmen während der Vernehmung von Beschuldigten“. Das Projekt wird vom Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) gemeinsam mit Partnerorganisationen aus Belgien, Irland, Rumänien und Spanien durchgeführt, um bewährte Praktiken im Bereich der Beschuldigtenrechte im frühsten Stadium des Strafverfahrens zu erforschen und Umsetzungsvorschläge für die Praxis zu erarbeiten.

Während der zwei gemeinsamen Tage in Irland tauschten sich Polizist:innen, Entscheidungsträger:innen, Strafverteidiger:innen, forensische Psychiater:innen, Expert:innen für Technologie und Datenschutz sowie Wissenschaftler:innen aus dem Strafrechtsbereich zu Erfahrungen mit audiovisuellen Aufnahmen in Vernehmungen aus. Sie erörterten, welche Umsetzungsschwierigkeiten und Barrieren einem breiteren Einsatz entgegenstehen, und verglichen, ob bereits (verpflichtende) rechtliche Verankerungen zu audiovisuellen Aufnahmen in den nationalen Rechtskontexten bestehen.

Die zahlreichen Teilnehmer:innen kamen zu dem Schluss, dass audiovisuelle Aufnahmen sowohl für Beschuldigte als auch für Polizist:innen ein wichtiges Rechtsschutzinstrument sein können. Jedoch waren sich die Teilnehmer:innen auch einig, dass audiovisuelle Aufnahmen als Verfahrensgarantie alleine nicht ausreichend effektiv sind. Vielmehr müssen sie in ein breiteres Paket von Verfahrensrechten, einschließlich des Rechts auf Zugang zu einem:r Anwält:in und auf die Anwesenheit eines:r Anwält:in während der Befragung, eingebettet sein.

Die Konsultation zu audiovisuellen Aufnahmen (Dublin, Mo., 18., bis Di., 19. Juli 2022) war die letzte einer vierteiligen Reihe. Zuvor fanden bereits die Konsultation zum Recht auf Informationen (Wien, Di., 5., bis Mi., 6. April 2022), die Konsultation zum Recht auf Rechtsbeistand (Bukarest, Di., 17., bis Mi., 18. Mai 2022) sowie die Konsultation zur Verfahrenshilfe (Madrid, Di., 21., bis Mi., 22. Juni 2022) statt.

a. ©ProRPC_NataliaBueno