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04 Apr 2023 von lbigmr

Verfahrensrechte strategisch stärken

Im Rahmen des von der EU geförderten Projekts „From law to practice: Strengthening procedural rights in police custody (ProRPC)“ veröffentlicht das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte den Abschlussbericht „Strategically strengthening procedural rights – challenges, opportunities, lessons learned“.

Der Abschlussbericht „Strategische Stärkung der Verfahrensrechte – Herausforderungen, Chancen, Lehren“ (siehe Downloads) zeigt auf, wie ein Wandel im Bereich der Menschenrechte erreicht werden kann. Er wurde im Rahmen des Projekts „From law to practice: Strengthening procedural rights in police custody (ProRPC)“ veröffentlicht und richtet sich an Vertreter:innen zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich für die Stärkung der Verfahrensrechte einsetzen. Der Bericht ist aber auch für andere Akteur:innen,  die an der Reform des Strafrechtssystems beteiligt sind, relevant.

Zwar existiert umfangreiche Literatur zum Thema, es wurden aber nur sehr wenige Versuche unternommen, zu untersuchen, wie Menschenrechtsreformen durchgeführt werden. In Anbetracht der immer größer werdenden Lücken zwischen internationalen Standards und nationaler Praxis war es für das Projekt jedoch wichtig, dieses Gespräch zu beginnen.

Die Motivation des Ludwig Boltzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR), diesen Bericht zu verfassen, ergab sich aus der Tatsache, dass zivilgesellschaftliche Organisationen in der gesamten EU eine wichtige Rolle bei der Stärkung der Verfahrensrechte spielen. Das Projekt zielte darauf ab, die Rolle der zivilgesellschaftlichen Organisationen besser zu verstehen und ihre Effektivität in Reformprozessen zu erhöhen.

Der Bericht basiert auf den Grundsätzen des systemischen Ansatzes und berücksichtigt die Ergebnisse aller Projektaktivitäten, einschließlich der regionalen Konsultationen, der nationalen Diskussionsrunden und des EU-Workshops mit Organisationen der Zivilgesellschaft. Er zieht einige Lehren, die auch für EU-Mitgliedstaaten, welche nicht am Projekt beteiligt waren, sowie für politischen Entscheidungsträger:innen und Organisationen der Zivilgesellschaft relevant sind.

Der Abschlussbericht sollte idealerweise in Verbindung mit den thematischen Factsheets gelesen werden, die in selbiger Reihe erstellt wurden. Sie befassen sich mit der Frage, was die Akteur:innen der Strafjustiz tun können, um die Verfahrensrechte im Polizeigewahrsam zu stärken.

Die Ergebnisse des Abschlussberichts vertiefen die bisherigen Initiativen des LBI-GMR zur Anwendung des systemischen Ansatzes, um die Umsetzung der Menschenrechte zu verbessern, z.B. im EU-Projekt „Stärkung der effektiven Umsetzung und des Follow-up von NPM, CPT und SPT Empfehlungen in der Europäischen Union „ (2014-2015) und im EU-Projekt „Auf dem Weg zu harmonisierten Haftstandards in der EU – die Rolle der Nationalen Präventionsmechanismen (NPM)“ (2019-2021).